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KfW EH55-Förderung endet am 30. Juni 2026: Jetzt noch beantragen oder auf EH40 umsteigen?

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Carsten Hater
14. Juni 202611 Min. Lesezeit

Immobiliardarlehensvermittler (§34i GewO) · Geschäftsführer bestebaufinanzierung.com GmbH

KfW EH55-Förderung endet am 30. Juni 2026: Jetzt noch beantragen oder auf EH40 umsteigen?

Am 30. Juni 2026 läuft die befristete KfW-Förderung für den Klimafreundlichen Neubau im Effizienzhaus-55-Standard (EH55) aus. Wer einen Antrag für dieses Programm stellen möchte, muss den Eingang bei der KfW bis spätestens 30. Juni 2026 sicherstellen. Für alle Bauprojekte, die diesen Termin verpassen, gilt: Das Effizienzhaus-40-Programm (EH40) bietet sogar noch bessere Konditionen — und läuft unbefristet weiter.

Was ist die KfW-EH55-Förderung?

Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (KfW 297/298) unterstützte Neubauvorhaben im EH55-Standard mit vergünstigten Krediten. Ein Effizienzhaus 55 verbraucht maximal 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Konditionen EH55 (bis 30. Juni 2026): - Effektiver Jahreszins: 1,00 % (10 Jahre Laufzeit und Zinsbindung) - Maximaler Kreditbetrag: 100.000 Euro pro Wohneinheit - Laufzeit: bis zu 35 Jahre möglich

Konditionen EH40 (unbefristet, seit März 2026 verbessert): - Effektiver Jahreszins: 0,60 % (10 Jahre Laufzeit und Zinsbindung) - Maximaler Kreditbetrag: 150.000 Euro pro Wohneinheit - Mit QNG-Qualitätssiegel: 150.000 Euro zu Spitzenkonditionen

Warum endet die EH55-Förderung?

Die Bundesregierung hat entschieden, den Förderfokus auf den anspruchsvolleren EH40-Standard zu konzentrieren. Hintergrund ist die Klimaschutzpolitik: EH55 gilt inzwischen als Mindeststandard, der ab 2025 ohnehin für viele Neubauten vorgeschrieben ist. Die staatliche Subventionierung dieses Standards soll auslaufen.

Das EH40-Programm — mit noch günstigeren Zinsen — soll gezielt Bauherren anspornen, den höheren Standard zu wählen.

EH55 vs. EH40: Der direkte Vergleich

| Merkmal | EH55 (bis 30.06.2026) | EH40 (unbefristet) | |---------|----------------------|-------------------| | Zinssatz | 1,00 % | 0,60 % | | Max. Kredit | 100.000 € | 150.000 € | | Primärenergiebedarf | max. 55 % des Referenzwertes | max. 40 % des Referenzwertes | | Mehrkosten Bau | Basis | ca. +5.000–15.000 € | | Fördervorteil | geringer | deutlich höher |

Fazit: Wer die Möglichkeit hat, auf EH40 zu planen, sollte das EH55 nicht als Ziel wählen — der Zinsunterschied von 0,4 Prozentpunkten und die höhere Darlehenssumme machen EH40 langfristig deutlich attraktiver.

Was tun, wenn Ihr Projekt noch EH55 plant?

Option 1: Antrag bis 30. Juni 2026 stellen Wenn Ihr Bauvorhaben bereits weit fortgeschritten ist und Sie EH55 planen, stellen Sie den Antrag sofort — der Eingang bei der KfW muss bis 30. Juni 2026 erfolgen. Das Bauvorhaben muss dabei noch nicht abgeschlossen sein.

Option 2: Auf EH40 umplanen Besprechen Sie mit Ihrem Energieberater und Architekten, ob eine Umplanung auf EH40 möglich und sinnvoll ist. Die Mehrkosten sind oft überschaubar: - Verstärkte Dämmung der Außenwände: 5.000–10.000 Euro Mehrkosten - Bessere Fenster (3-fach statt 2-fach): 3.000–8.000 Euro - Höherwertiger Wärmeerzeuger: 2.000–5.000 Euro

Gegenwert durch höhere Förderung: - 50.000 Euro mehr Kreditrahmen (100.000 → 150.000 Euro) - 0,4 % niedrigerer Zins auf 150.000 Euro = 600 Euro Ersparnis pro Jahr

Mehrkosten amortisieren sich typischerweise innerhalb von 5 bis 10 Jahren.

EH40 auf Sylt: Herausforderungen und Lösungen

Auf Sylt stellt der EH40-Standard besondere Anforderungen. Die Insellage bringt spezifische Baubedingungen mit:

Windlast: Sylt liegt in Windzone 3–4. Gebäudehüllen müssen besonders winddicht ausgeführt werden — was für EH40 ohnehin erforderlich ist. Kein grundsätzlicher Mehraufwand.

Salzluft: Fensterrahmen, Fassadenelemente und Dämmplatten müssen salzluftbeständig sein. Das schränkt die Materialwahl ein, erhöht aber die Langlebigkeit.

Reetdach: Reetgedeckte Häuser stellen besondere Anforderungen an die Dachdämmung. Durch eine Unter-Reet-Dämmung mit Mineralwolle oder Zellulose lässt sich auch unter Reet ein EH40-Standard erreichen. Kosten: ca. 15.000–25.000 Euro mehr als bei einem Ziegeldach.

Handwerker: Auf Sylt sind Handwerker für Hocheffizienzbauten rar. Frühzeitige Planung und Beauftragung (12–18 Monate vor Baubeginn) ist essenziell.

Weitere Förderprogramme für den Neubau nach dem 30. Juni 2026

Nach dem Auslaufen der EH55-Förderung stehen weiterhin attraktive Programme zur Verfügung:

KfW 297/298 EH40 (weiterhin verfügbar): 0,60 % p.a., bis 150.000 Euro — das ist die klare Empfehlung für alle Neubauprojekte.

KfW 300 – Wohneigentum für Familien: Für Familien mit mindestens einem Kind: Zinsen von 0,01 bis 0,95 % p.a., kombinierbar mit dem EH40-Programm.

Bundesförderung Erneuerbare Energien (BAFA): Für Wärmepumpen, Solarthermie und Biomassekessel. Auf Sylt besonders relevant für die Wärmeversorgung.

Wohnraumförderung Schleswig-Holstein: Das Land SH stellt 2026 rund 400 Millionen Euro für Wohnungsbauprojekte bereit. Auch Eigentumsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Rechenbeispiel: Neubau EH40 auf Sylt mit KfW-Förderung

Projekt: Einfamilienhaus, 160 m², Wenningstedt, EH40-Standard Baukosten gesamt: 680.000 Euro (inkl. Grundstück)

Finanzierungsstruktur: - KfW 297 EH40: 150.000 Euro zu 0,60 % (35 Jahre) - KfW 300 Wohneigentum für Familien: bis zu 100.000 Euro zusätzlich (bei 2 Kindern) - Bankdarlehen: restliche Summe zu Marktzins ~4,10 %

KfW-Ersparnis gegenüber Vollfinanzierung zu Marktzins (150.000 € × Zinsdifferenz 3,5 %): - Ca. 5.250 Euro Ersparnis pro Jahr - Über 10 Jahre Zinsbindung: 52.500 Euro

Häufige Fragen zur EH55-Förderung und dem Auslaufen

Kann ich einen EH55-Antrag nach dem 30. Juni 2026 noch stellen? Nein. Anträge mit Eingang bei der KfW ab dem 1. Juli 2026 werden nicht mehr nach dem EH55-Standard gefördert. Nur EH40 und darüber stehende Standards werden dann noch unterstützt.

Gilt die Frist für den Antrag oder den Baubeginn? Für den Antrag. Der Baubeginn kann nach dem 30. Juni 2026 liegen — entscheidend ist der Antragseingang.

Was ist, wenn mein Bauantrag bereits genehmigt ist, aber ich noch keinen KfW-Antrag gestellt habe? Stellen Sie sofort einen KfW-Antrag — auch wenn das Bauvorhaben noch nicht begonnen hat. Der Antrag auf Förderungszusage muss vor Baubeginn UND vor dem 30. Juni 2026 eingehen.

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